1. Anspruch und Kostenübernahme prüfen
Pflegeboxen nach § 40 SGB XI sind für Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad vorgesehen.
Die Kostenübernahme bis zu 42 Euro monatlich übernimmt in der Regel die Pflegekasse.
Vor der Bestellung sollte geklärt werden, ob die Kasse bereits eine Genehmigung erteilt hat.
2. Seriosität des Anbieters
Auf einen seriösen Anbieter achten, der sich auf Pflegehilfsmittel spezialisiert hat. Wir sind ein solcher Anbieter.
Kundenbewertungen, transparente Informationen zur Abwicklung mit der Pflegekasse und ein klarer Ansprechpartner sind gute Hinweise.
Vorsicht bei Lockangeboten oder wenn keine eindeutigen Kontaktdaten angegeben sind.
3. Individuelle Zusammenstellung
Pflegeboxen sollten individuell anpassbar sein – je nach Bedarf an Handschuhen, Desinfektionsmitteln, Bettschutzeinlagen oder Mundschutz.
Vor der Bestellung prüfen, ob der Anbieter flexible Pakete erlaubt und Änderungen jederzeit möglich sind.
4. Abwicklung mit der Pflegekasse
Viele Anbieter wie wir bieten an, die komplette Abrechnung direkt mit der Pflegekasse zu übernehmen. Das spart Zeit und Bürokratie.
Wichtig: Klären Sie bei einer Wahl eines anderen Anbieters ab, ob man selbst etwas einreichen muss oder ob wirklich alles vom Anbieter erledigt wird.
5. Lieferbedingungen
Auf regelmäßige, zuverlässige Lieferung achten (wie monatlich).
Prüfen, ob Lieferungen auch bei Urlaubs- oder Adressänderungen problemlos angepasst werden können.
Der kostenlose Versand sollte Standard sein.
6. Qualität der Produkte
Darauf achten, dass es sich um zertifizierte, medizinisch geeignete Pflegehilfsmittel handelt.
Bei Unsicherheit nachfragen, welche Marken oder Qualitätsstandards geliefert werden.
7. Service und Erreichbarkeit
Ein guter Anbieter bietet Beratung, auch telefonisch oder per E-Mail.
Praktisch ist, wenn Änderungen an der Pflegebox unkompliziert über das Online-Kundenkonto oder per kurzer Nachricht möglich sind.
8. Kündigung und Flexibilität
Prüfen Sie, ob die Bestellung an lange Verträge gebunden ist.
Idealerweise sollte die Pflegebox jederzeit kündbar oder pausierbar sein, wenn sich der Bedarf ändert oder der Anspruch wegfällt.